Gebührenpflichtige Person
. Zur Entrichtung der Gebühren ist derjenige Lebensmittelunternehmer oder diejenige Lebensmittelunternehmerin verpflichtet, der oder die über den Untersuchungsgegenstand verfügungsberechtigt ist.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Gebührenpflichtige Person
. Zur Entrichtung der Gebühren ist derjenige Lebensmittelunternehmer oder diejenige Lebensmittelunternehmerin verpflichtet, der oder die über den Untersuchungsgegenstand verfügungsberechtigt ist.