Höhe der Gebühren
. Die Höhe der Gebühren ist unter Bedachtnahme auf die Art der Tiere so festzusetzen, dass die dem Land Wien durch die amtlichen Kontrollen entstehenden Kosten zur Gänze gedeckt werden.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Höhe der Gebühren
. Die Höhe der Gebühren ist unter Bedachtnahme auf die Art der Tiere so festzusetzen, dass die dem Land Wien durch die amtlichen Kontrollen entstehenden Kosten zur Gänze gedeckt werden.