5. Abschnitt
In Kraft treten und Übergangsbestimmungen
. (1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Der Klimacheck für Bauvorhaben gemäß kommt bei jenen Bauvorhaben zur Anwendung, deren Planung nach Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurde.
