Leistende Stellen
. Leistende Stelle für Förderungen im Sinne des ist jede inländische Einrichtung, der die Abwicklung dieser Förderung in Bezug auf eine Leistungsempfängerin bzw. einen Leistungsempfänger () oder eine Leistungsverpflichtete bzw. einen Leistungsverpflichteten () obliegt, sofern diese hinsichtlich ihrer gesamten Gebarung der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegt.
