Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abfrageberechtigte Stellen

. Abfrageberechtigte Stelle für eine Leistung ist die leistende Stelle () sowie jede Einrichtung, die an der Abwicklung einer Leistung in Bezug auf eine Leistungsempfängerin bzw. einen Leistungsempfänger () oder eine Leistungsverpflichtete bzw. einen Leistungsverpflichteten () beteiligt ist, die im Zuge der Leistungsangebotsermittlung () als abfrageberechtigte oder als leistende Stelle bezeichnet worden ist und für deren Aufgabe die Verarbeitung von aus dem Transparenzportal () abrufbaren Daten zum Zweck der Gewährung, Einstellung oder Rückforderung einer Förderung erforderlich ist.