Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verweise auf Verordnungen auf Grund von Landesgesetzen und die F-KV

. (1) Soweit in dieser Verordnung auf andere Verordnungen der Landesregierung hingewiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Verweise auf die F-KV beziehen sich auf die im angeführte Fassung.