Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außer-Kraft-Treten

. (1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Regelung des Leichen- und Bestattungswesens (Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 31/1970, außer Kraft.

(3) Die Verordnung auf Grund dieses Gesetzes kann bereits vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erlassen und kundgemacht werden. Sie darf aber frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.

(4) Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses betreffend sowie die Änderungen in den samt Überschrift, 6 Abs. 4 und 12 Abs. 3 in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 16/2013 treten mit 1. September 2012 in Kraft.

(5) , bis 4, , , , Abs. 5 Z 2 und Abs. 8, Einleitungssatz, und Z 5, Abs. 3 und Abs. 7, , , , 4, 5 und 6, und 12 sowie in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 39/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.