Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anzeige des Todesfalls an die Landespolizeidirektion Wien

. Todesfälle und Leichenfunde an öffentlichen Orten hat jene Person, die als erste davon Kenntnis erlangt, unabhängig von der Anzeigepflicht nach , unverzüglich der Landespolizeidirektion Wien anzuzeigen.