Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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D. Verwaltung der Gemeindejagd

Art der Verwertung

. Die Gemeindejagd ist in der Regel im Wege der öffentlichen Versteigerung (, 27, 28) durch den Magistrat zu verpachten. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur nach den Vorschriften der und 37 zulässig.