Verpachtung
. Die Gemeindejagd ist an eine physische Person oder an eine Jagdgesellschaft (), unbeschadet der Bestimmungen des , Abs. 1, Punkt b, für eine Jagdperiode zu verpachten.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Verpachtung
. Die Gemeindejagd ist an eine physische Person oder an eine Jagdgesellschaft (), unbeschadet der Bestimmungen des , Abs. 1, Punkt b, für eine Jagdperiode zu verpachten.