Übergangsbestimmung zur 7. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1997
. Abweichend von entfällt die ab 1. Jänner 2024 wirksame Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, für die Bemessung der Bezüge der in genannten Organe bis 30. Juni 2024.
