2. Abschnitt
Bezug und Sonderzahlung
Bemessungsgrundlage
. Bemessungsgrundlage für die Bezüge der Organe ist der Ausgangsbetrag gemäß und des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Abschnitt
Bezug und Sonderzahlung
Bemessungsgrundlage
. Bemessungsgrundlage für die Bezüge der Organe ist der Ausgangsbetrag gemäß und des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997.