Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen

Verjährung

.   und 10 der Besoldungsordnung 1994, LGBl. für Wien Nr. 55, gelten mit der Maßgabe, daß rückforderbare Leistungen auch durch Abzug von den nach diesem Gesetz oder dem Wiener Bezügegesetz 1995, LGBl. für Wien Nr. 71, gebührenden Leistungen hereinzubringen sind.