6. Abschnitt
Schlussbestimmung
Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2) Das Inhaltsverzeichnis, , a, 4a und 10, , 2a und 10, samt Überschrift, , der 3. Abschnitt samt Überschrift, die Bezeichnungen der Abschnitte 4 bis 6, und 1b, und 2, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 67/2015, treten mit 1. April 2015 in Kraft. ist auch auf jene rechtsetzenden Maßnahmen, durchgeführten Vorhaben und Programme anzuwenden, für die vor dem Inkrafttreten der Verordnung BGBl. II Nr. 67/2015 eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung durchgeführt wurde, die aber solcher Art sind, dass sie nach den Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 67/2015 unter fallen würden.
(3) In der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 42/2026 treten in Kraft:
1. und die Anlage 1 zu mit 1. Jänner 2026;
2. , und 5, , 4 und 5 sowie mit dem der Kundmachung folgenden Tag.
