In- und Außerkrafttreten
. (1) Die Änderungen gemäß LGBl. für Wien Nr. 28/2026 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) tritt mit 1. Jänner 2030 außer Kraft.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
In- und Außerkrafttreten
. (1) Die Änderungen gemäß LGBl. für Wien Nr. 28/2026 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) tritt mit 1. Jänner 2030 außer Kraft.