Anhang 1 zu
Leitgrundsätze für die Kosten-Nutzen-Analyse
1. Abschnitt
Allgemeines
1. Wird die Errichtung einer Anlage ohne Wärmerückgewinnung gemäß oder einer reinen Stromerzeugungsanlage gemäß § 5 Abs. 3 Z 12 WElWG 2005 geplant, so wird die geplante Anlage oder die geplante Modernisierung mit einer gleichwertigen Anlage verglichen, bei der dieselbe Menge an Strom oder an Prozesswärme erzeugt, jedoch Abwärme rückgeführt und Wärme mittels hocheffizienter KWK oder Fernwärme- und Fernkältenetze oder beidem abgegeben wird.
2. Bei der Bewertung werden innerhalb festgelegter geografischer Grenzen die geplante Anlage und etwaige geeignete bestehende oder potenzielle Wärme- oder Kältebedarfspunkte, die über die Anlage versorgt werden könnten, berücksichtigt, wobei den praktischen Möglichkeiten, wie beispielsweise technische Durchführbarkeit und Entfernung, Rechnung zu tragen ist.
3. Die Systemgrenze wird so festgelegt, dass sie die geplante Anlage und die Wärme- und Kältelasten umfasst, beispielsweise Gebäude und Industrieprozesse. Innerhalb dieser Systemgrenze sind die Gesamtkosten für die Bereitstellung von Wärme und Strom für beide Fälle zu ermitteln und zu vergleichen.
4. Die Wärme- oder Kältelasten umfassen bestehende Wärme- oder Kältelasten wie Industrieanlagen oder vorhandene Fernwärme- oder Fernkältesysteme sowie die Wärme- oder Kältelasten und -kosten, die bestehen würden, wenn eine Gebäudegruppe oder ein Stadtteil ein neues Fernwärme- oder Fernkältenetz erhielte oder an ein solches angeschlossen würde oder beidem.
5. Die Kosten-Nutzen-Analyse stützt sich auf eine Beschreibung der geplanten Anlage und der Vergleichsanlage(n); diese umfasst gegebenenfalls die elektrische und thermische Kapazität, den Brennstofftyp, die geplante Verwendung und die geplante Anzahl der Betriebsstunden pro Jahr, den Standort und den Bedarf an Strom und Wärme.
6. Bei der Bewertung der Nutzung von Abwärme werden die aktuellen Technologien berücksichtigt. In die Bewertung wird die direkte Nutzung von Abwärme oder ihre Aufbereitung zur Erzielung höherer Temperaturen oder beides einbezogen. Bei Wärmerückgewinnung am Standort werden mindestens der Einsatz von Wärmetauschern, Wärmepumpen und Kraft-Wärme-Kopplung bewertet. Bei Wärmerückgewinnung außerhalb des Standorts werden mindestens Industrieanlagen, landwirtschaftliche Standorte und Fernwärmenetze als potenzielle Nachfragepunkte bewertet.
7. Für die Zwecke des Vergleichs werden der Wärmeenergiebedarf und die Arten der Wärme- und Kälteversorgung, die von den nahe gelegenen Wärme- oder Kältebedarfspunkten genutzt werden, berücksichtigt. In den Vergleich fließen die infrastrukturbezogenen Kosten der geplanten Anlage und der Vergleichsanlage ein.
8. Die Kosten-Nutzen-Analyse gemäß beinhaltet eine wirtschaftliche Analyse unter Berücksichtigung einer Finanzanalyse, die Aufschluss über die tatsächlichen Cashflow-Transaktionen gibt, die sich aus Investitionen in einzelne Anlagen und deren Betrieb ergeben. Darüber hinaus kann die Finanzanalyse durch eine volkswirtschaftliche Analyse ergänzt werden.
2. Abschnitt
Methodik, Annahmen und zeitlicher Rahmen der wirtschaftlichen Analyse
1. Finanzanalyse:
Die Finanzanalyse hat Aufschluss über die zu erwartenden tatsächlichen Cashflows zu geben, die sich einerseits aus den Investitionen und den zu erwartenden laufenden Kosten der geplanten Anlage und andererseits aus den Investitionen und den zu erwartenden laufenden Kosten des Betriebs einer Vergleichsanlage für einen Zeitraum von 30 Jahren ergeben. Zur Ermittlung der zu erwartenden Erlöse aus der Strom-, Wärme- und Kälteproduktion der geplanten Anlage und der Vergleichsanlage, sind entsprechende marktkonforme Preiserwartungen über eine Nutzungsdauer von 30 Jahren zu ermitteln. Die Finanzanalyse hat jedenfalls folgende Kriterien zu beinhalten:
a) Investitionskosten für die Errichtung oder erhebliche Modernisierung der Anlage sowie für die Auskopplung, den Transport und die Einspeisung von Wärme bzw. Kälte;
b) Betriebs- und Instandhaltungskosten für die Anlage und die Anbindung von Anlage und Netz;
c) Brennstoffkosten;
d) Finanzierungskosten unter Berücksichtigung eines Zeitraums von 30 Jahren und einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals;
e) sonstige Kosten, insbesondere für die Betriebsführung und Ausfallsicherung;
f) Steuern und Abgaben;
g) CO2-Kosten;
h) Erlöse aus dem Verkauf von Energie (Strom/Wärme/Kälte);
i) Förderungen und Subventionen;
j) kalkulatorischer Zinssatz und
k) Restbuchwert.
2. Sensitivitäts- und Risikoanalyse:
In der Finanzanalyse sind sensible Kostenfaktoren mit einer Bandbreite in der Wirtschaftlichkeitsberechnung anzusetzen und deren Einfluss auf das Ergebnis darzustellen. Die Sensitivitäts- und Risikoanalyse ist für folgende Kostenfaktoren mit den jeweils angegebenen Bandbreiten durchzuführen:
a) kalkulatorischer Zinssatz (Variation +/- 75 %);
b) durchschnittlicher Day-Ahead Börsepreis Strom (Variation +/- 50 %);
c) erzielbarer Preis für Verkauf von Wärme/Kälte (Variation +/- 50 %);
d) CO2-Preis (Variation +/- 50 %);
e) Brennstoffkosten (Variation +/- 50 %) und
f) Verbrauchsszenarien/Erlösszenarien (Variation +/- 50 %).
3. Volkswirtschaftliche Analyse:
Die volkswirtschaftliche Analyse erweitert die Finanzanalyse um externe Effekte (externe Kosten und externe Nutzen), die der geplanten Anlage sowie der Vergleichsanlage zuzurechnen sind. Dabei können insbesondere Auswirkungen auf die Umwelt, das Klima, die Gesundheit, die Sicherheit, die Energieversorgungssicherheit und Primärenergieeinsparungen, den Arbeitsmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit sowie der Nutzen für die Verbraucher (Strom-, Wärme- und Kältepreis) berücksichtigt werden.
4. Ergebnis:
Im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse sind sowohl für die geplante Anlage als auch für die Vergleichsanlage die Barwerte zu ermitteln und einander gegenüberzustellen. Ein positives Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse liegt vor, wenn in der wirtschaftlichen Analyse und in der Finanzanalyse der abgezinste Gesamtnutzen die abgezinsten Gesamtkosten übersteigt und der so ermittelte Barwert der Vergleichsanlage höher ist als jener für die geplante Anlage (positives Kosten-Nutzen-Ergebnis).
