8. Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Übergangsbestimmung
. Der erstmalige Plan gemäß hat bis 31. Dezember 2029 bezogen auf die den Kriterien zugrunde liegenden Informationen, Daten und Annahmen beginnend mit dem Zeitraum 1. Jänner 2025 zu erfolgen.
