Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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8. Abschnitt

Schluss- und Übergangsbestimmungen

Übergangsbestimmung

. Der erstmalige Plan gemäß hat bis 31. Dezember 2029 bezogen auf die den Kriterien zugrunde liegenden Informationen, Daten und Annahmen beginnend mit dem Zeitraum 1. Jänner 2025 zu erfolgen.