Beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung III/1), bei der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs und beim Stadtamt Wieselburg sind Karten, aus denen die im beschriebenen Grenzen des Grundwasserschongebietes ersichtlich sind, während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.
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