Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Als Grundwasserschongebiet gilt das gesamte Gebiet der Stadtgemeinde Wieselburg. Sofern die Gemeindegrenzen entlang von Verkehrsflächen führen, bleibt Straßengrund außerhalb des Grundwasserschongebietes, während Grenzen entlang von Gewässern diese in das Grundwasserschongebiet einbeziehen.