Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bewertung, Anrechenbarkeit und Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen

. Die Bewertung, Anrechenbarkeit und Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen hat gemäß den Bestimmungen des EEffG zu erfolgen.