Bewertung, Anrechenbarkeit und Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen
. Die Bewertung, Anrechenbarkeit und Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen hat gemäß den Bestimmungen des EEffG zu erfolgen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Bewertung, Anrechenbarkeit und Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen
. Die Bewertung, Anrechenbarkeit und Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen hat gemäß den Bestimmungen des EEffG zu erfolgen.