Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Darstellung des Versorgungsgebiets

. Die Darstellung des Versorgungsgebietes hat jedenfalls zu umfassen:

1. eine geographische Veranschaulichung des Konzessionsgebiets,

2. eine Darstellung des Konzessionsgebiets anhand von Bezirken oder Verwaltungseinheiten,

3. an das jeweilige Verteilernetz angeschlossene (nachgelagerte) Verteilernetze und

4. regionale Besonderheiten.