Darstellung des Versorgungsgebiets
. Die Darstellung des Versorgungsgebietes hat jedenfalls zu umfassen:
1. eine geographische Veranschaulichung des Konzessionsgebiets,
2. eine Darstellung des Konzessionsgebiets anhand von Bezirken oder Verwaltungseinheiten,
3. an das jeweilige Verteilernetz angeschlossene (nachgelagerte) Verteilernetze und
4. regionale Besonderheiten.
