Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Hauptstück

Inhaltliche Vorgaben zum Verteilernetzentwicklungsplan

1. Abschnitt

Ausgangssituation

Allgemeines

. Die Ausgangssituation für die Netzplanung nach hat zu enthalten:

1. eine Darstellung des Versorgungsgebiets,

2. eine Darstellung des Verteilernetzes,

3. den Bestand an Stromerzeugungsanlagen, Elektrizitätsspeicheranlagen und nach § 98 ElWG anzeigepflichtigen Verbrauchsanlagen unter Berücksichtigung historischer und aktueller Entwicklungen,

4. die Entwicklung zulässiger, gebuchter und verfügbarer Netzanschlusskapazitäten und

5. Angaben zu den Möglichkeiten zur Fernüberwachung und -steuerung, zur Optimierung des Netzbetriebs mittels Smart-Grid-Komponenten und zur Steuerung von Lastflüssen.