Überprüfung durch den Amtstierarzt
Jedes Tierschutzhaus ist mindestens zweimal jährlich vom Amtstierarzt auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung hin zu überprüfen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Überprüfung durch den Amtstierarzt
Jedes Tierschutzhaus ist mindestens zweimal jährlich vom Amtstierarzt auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung hin zu überprüfen.