Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Überprüfung durch den Amtstierarzt

Jedes Tierschutzhaus ist mindestens zweimal jährlich vom Amtstierarzt auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung hin zu überprüfen.