Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. April 2011 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 9. Dezember 1977 betreffend die Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen, BGBl. Nr. 678/1977, außer Kraft.