Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Beträge, die durch die Vollstreckung von Geldbußen und Geldstrafen nach und 3 BDG 1979 über Beamte im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport hereingebracht wurden, sind den Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen zu Wohlfahrtszwecken zu überweisen.