Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Vollstreckungsbehörde

Vollstreckungsbehörde im Sinne des der Abgabenexekutionsordnung ist in den Angelegenheiten der

a) dem Land zufließenden Verwaltungsabgaben die Bezirksverwaltungsbehörde,

b) der Gemeinde zufließenden Verwaltungsabgaben der Bürgermeister.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013