*) Vollstreckungsbehörde
Vollstreckungsbehörde im Sinne des der Abgabenexekutionsordnung ist in den Angelegenheiten der
a) dem Land zufließenden Verwaltungsabgaben die Bezirksverwaltungsbehörde,
b) der Gemeinde zufließenden Verwaltungsabgaben der Bürgermeister.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013
