*) Übergangsbestimmung
In der Verordnung gemäß kann vorgesehen werden, dass die Verwaltungsabgabe bis zum 31. Dezember 2001 auch durch Verwendung von Verwaltungsabgabemarken entrichtet werden kann.
*) Fassung LGBl.Nr. 20/2000
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Übergangsbestimmung
In der Verordnung gemäß kann vorgesehen werden, dass die Verwaltungsabgabe bis zum 31. Dezember 2001 auch durch Verwendung von Verwaltungsabgabemarken entrichtet werden kann.
*) Fassung LGBl.Nr. 20/2000