Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

*) Übergangsbestimmung

In der Verordnung gemäß kann vorgesehen werden, dass die Verwaltungsabgabe bis zum 31. Dezember 2001 auch durch Verwendung von Verwaltungsabgabemarken entrichtet werden kann.

*) Fassung LGBl.Nr. 20/2000