. Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren sind bar oder mittels Post-Erlagscheines oder Bank-Zahlscheines zu entrichten. Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten kann die Entrichtung auch auf elektronischem Wege oder mittels Kreditkarte erfolgen. Die ordnungsgemäße Entrichtung der Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren ist im bezughabenden Verwaltungsakt in nachprüfbarer Weise festzuhalten.
Weitere Inhalte
Umsetzungshinweis zur ganzen Rechtsvorschrift
CELEX-Nr.: 32018l2001
Weitere Inhalte
Wiener Verwaltungsabgabengesetz 1985
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
