Verwaltungsabgaben für europäische technische Zulassungen, Sonderverfahren, Gutachten, Ermächtigungsverfahren und Akkreditierungen
(1) Die Verwaltungsabgabe für europäische technische Zulassungen, Sonderverfahren, Gutachten, Ermächtigungsverfahren und Akkreditierungen besteht aus
1. einer Grundgebühr gemäß Abs. 2,
2. einer nach dem tatsächlichen Zeitaufwand bemessenen Sachbearbeitungsgebühr gemäß Abs. 3 und
3. allenfalls Reisegebühren gemäß den jeweils anzuwendenden Reisegebührenvorschriften für Bedienstete des Landes Steiermark.
(2) Die Grundgebühr beträgt
| € 550 |
| € 660 |
| € 330 |
| € 660 |
| € 550 |
| € 330 |
| € 550 |
| € 330 |
| € 660 |
(3) Die Sachbearbeitungsgebühr beträgt 110 Euro je tatsächlich aufgewendeter Stunde des Sachbearbeiters der jeweiligen Behörde pro angefangene Stunde Bearbeitungszeit.
(4) Die mit der Durchführung des Verfahrens verbundenen Barauslagen (z. B. für die Beiziehung von nicht amtlichen Sachverständigen) sind gesondert zu ersetzen.
