Verwaltungsabgaben für Übereinstimmungszeugnisse sowie Zertifizierungen und Bearbeitung der jährlichen Überwachungsberichte
(1) Die Verwaltungsabgabe für die Ausstellung von Übereinstimmungszeugnissen und Zertifizierungen besteht aus
1. einer Grundgebühr in der Höhe von 350 Euro,
2. einer Bearbeitungsgebühr gemäß Abs. 2 und
3. allenfalls Reisegebühren gemäß den jeweils anzuwendenden Reisegebührenvorschriften für Bedienstete des Landes Steiermark.
(2) Die Bearbeitungsgebühr beträgt
| € 350 |
| € 700 |
| € 1050 |
| € 1400 |
| € 1750 |
| € 2100 |
(3) Die Verwaltungsabgabe für die Bewertung der jährlichen Berichte der Überwachungsstellen besteht aus
1. einer Bearbeitungsgebühr gemäß Abs. 4 sowie
2. allenfalls Reisegebühren gemäß den jeweils anzuwendenden Reisegebührenvorschriften für Bedienstete des Landes Steiermark.
(4) Die Bearbeitungsgebühr gemäß Abs. 3 Z 1 beträgt abhängig von der Anzahl der Überwachungen:
| € 150 |
| € 250 |
| € 350 |
(5) Die mit der Durchführung des Verfahrens verbundenen Barauslagen (z. B. für die Beiziehung von nicht amtlichen Sachverständigen) sind gesondert zu ersetzen.
