Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwaltungsabgaben für Übereinstimmungszeugnisse sowie Zertifizierungen und Bearbeitung der jährlichen Überwachungsberichte

(1) Die Verwaltungsabgabe für die Ausstellung von Übereinstimmungszeugnissen und Zertifizierungen besteht aus

1. einer Grundgebühr in der Höhe von 350 Euro,

2. einer Bearbeitungsgebühr gemäß Abs. 2 und

3. allenfalls Reisegebühren gemäß den jeweils anzuwendenden Reisegebührenvorschriften für Bedienstete des Landes Steiermark.

(2) Die Bearbeitungsgebühr beträgt

  1. 1.

    Bauschbetrag I (bis 5 Stunden)

€ 350

  1. 2.

    Bauschbetrag II (bis 10 Stunden)

€ 700

  1. 3.

    Bauschbetrag III (bis 15 Stunden)

€ 1050

  1. 4.

    Bauschbetrag IV (bis 20 Stunden)

€ 1400

  1. 5.

    Bauschbetrag V (bis 25 Stunden)

€ 1750

  1. 6.

    Bauschbetrag VI (darüber hinaus)

€ 2100

(3) Die Verwaltungsabgabe für die Bewertung der jährlichen Berichte der Überwachungsstellen besteht aus

1. einer Bearbeitungsgebühr gemäß Abs. 4 sowie

2. allenfalls Reisegebühren gemäß den jeweils anzuwendenden Reisegebührenvorschriften für Bedienstete des Landes Steiermark.

(4) Die Bearbeitungsgebühr gemäß Abs. 3 Z 1 beträgt abhängig von der Anzahl der Überwachungen:

  1. 1.

    Bauschbetrag I ( Überwachungsbericht 1 x jährlich)

€ 150

  1. 2.

    Bauschbetrag II ( Überwachungsbericht 2 x jährlich)

€ 250

  1. 3.

    Bauschbetrag III ( Überwachungsbericht mehrmals jährlich)

€ 350

(5) Die mit der Durchführung des Verfahrens verbundenen Barauslagen (z. B. für die Beiziehung von nicht amtlichen Sachverständigen) sind gesondert zu ersetzen.