Verwaltungsabgabe für Stellungnahmen des Österreichischen Institutes für Bautechnik
Zusätzlich zu den Verwaltungsabgaben gemäß sind für die Einholung von Stellungnahmen des Österreichischen Institutes für Bautechnik gemäß § 45 Abs. 3 des Steiermärkischen Baugesetzes zwecks Abgeltung von Barauslagen folgende Verwaltungsabgaben zu entrichten:
| € 780 |
| € 260 |
