Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwaltungsabgabe für Stellungnahmen des Österreichischen Institutes für Bautechnik

Zusätzlich zu den Verwaltungsabgaben gemäß sind für die Einholung von Stellungnahmen des Österreichischen Institutes für Bautechnik gemäß § 45 Abs. 3 des Steiermärkischen Baugesetzes zwecks Abgeltung von Barauslagen folgende Verwaltungsabgaben zu entrichten:

  1. 1.

    für Zulassungen auf Grundlage von Einzelstellungnahmen des Österreichischen Institutes für Bautechnik

€ 780

  1. 2.

    für Zulassungen auf Grundlage von Richtlinien des Österreichischen Institutes für Bautechnik

€ 260