Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwaltungsabgabe für österreichische technische Zulassungen (ÖTZ)

Die Verwaltungsabgabe beträgt

  1. 1.

    für die Bescheinigung der Brauchbarkeit eines Bauproduktes und dessenVerwendungsfähigkeit gemäß den bautechnischen Vorschriften (erster und zweiter Teil der österreichischen technischen Zulassung)

€ 1800

  1. 2.

    für die Bescheinigung der Verwendungsfähigkeit eines Bauproduktes gemäß den bautechnischen Vorschriften (zweiter Teil der österreichischen technischen Zulassung)

€ 550

  1. 3.

    für die Verlängerung der Gültigkeit einer österreichischen technischen Zulassung nach Z 1

€ 550

  1. 4.

    für die Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung der Verwendungsfähigkeit nach Z 2

€ 250

  1. 5.

    für die Abänderung bzw. Ergänzung einer österreichischen technischen Zulassung (erster und zweiter Teil) nach Z 1

€ 750

  1. 6.

    für die Abänderung bzw. Ergänzung einer österreichischen technischen Zulassung (zweiter Teil) nach Z 2

€ 250

  1. 7.

    für die Zurückziehung eines Antrages nach Z 1 und 2

€ 250