Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verfahren.

. Die Bestellung und Abberufung von öffentlichen Verwaltern und öffentlichen Aufsichtspersonen erfolgt mit Bescheid; dieser ist den am Verfahren Beteiligten (Organen) und zuständigen Berufsvertretungen () zuzustellen.