Zuständige Stellen
Die Vertragsstaaten benennen bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunden die für die Umsetzung dieses Kapitels zuständigen Stellen. Diese Benennungen können jederzeit im diplomatischen Wege abgeändert werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zuständige Stellen
Die Vertragsstaaten benennen bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunden die für die Umsetzung dieses Kapitels zuständigen Stellen. Diese Benennungen können jederzeit im diplomatischen Wege abgeändert werden.