Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuständige Stellen

Die Vertragsstaaten benennen bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunden die für die Umsetzung dieses Kapitels zuständigen Stellen. Diese Benennungen können jederzeit im diplomatischen Wege abgeändert werden.