Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Monitoring

Die Landesjägerschaft hat die von den Bezirksjägermeisterinnen/Bezirksjägermeistern eingelangten Meldungen jährlich gesammelt bis spätestens Ende April jeden Jahres an die für Jagd- und Forstwesen zuständige Organisationseinheit des Amtes der Landesregierung weiterzuleiten, welche diese Daten aufgegliedert nach den Arten in Verbreitungskarten überträgt.