Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wildfütterung

Es ist nur die Fütterung von Rotwild und diese nur an den Standorten Puglalm, Lettneralm und Spannriegl zulässig. Rotwildfütterungen sollen jedoch langfristig aufgelassen werden.