Die Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 20/1970, in der Fassung LGBl.Nr. 48/1970, wird aufgehoben.
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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 20/1970, in der Fassung LGBl.Nr. 48/1970, wird aufgehoben.