Die Begrenzung des im genannten geschützten Landschaftsteiles ist den beim Amt der Vorarlberger Landesregierung und bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zur allgemeinen Einsicht aufliegenden Karten zu entnehmen.
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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Begrenzung des im genannten geschützten Landschaftsteiles ist den beim Amt der Vorarlberger Landesregierung und bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn zur allgemeinen Einsicht aufliegenden Karten zu entnehmen.