Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzgebiet

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst das in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Landesregierung vom 21.10.2002, Zl. IVe- 132.10*), ausgewiesene Gebiet.

Beachte: *) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch sowie in den Gemeindeämtern Mäder und Altach während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.