Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

Zweck der Errichtung des Landschaftsschutzgebietes ist es insbesondere, den Baggersee und die umgebenden Uferbereiche sowie den Gehölzbestand als ökologisch wertvolle Fläche in einem naturnahen Zustand zu erhalten bzw. zu verbessern und seine Eignung als Naherholungsgebiet zu sichern.