Unterschutzstellung
Das im bezeichnete Gebiet in den Gemeinden Mäder und Altach ist als Landschaftsschutzgebiet "Sandgrube" nach dieser Verordnung geschützt.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Unterschutzstellung
Das im bezeichnete Gebiet in den Gemeinden Mäder und Altach ist als Landschaftsschutzgebiet "Sandgrube" nach dieser Verordnung geschützt.