Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Praktischer Teil des Ausbildungskurses

Der praktische Teil des Ausbildungskurses für die Langlauflehrerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

a) Langlaufunterricht:

Organisation und Durchführung von Unterrichtseinheiten im Erwachsenen- und Kinderunterricht in allen Stufen; richtiges methodisches Vorgehen, richtige Geländewahl; korrekte Demonstration der Übungen; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur;

b) Langlauftechniken:

Lehrplanmäßige Demonstration der klassischen und freien Langlauftechniken in unterschiedlichen Geländeformen und allen Stufen;

c) Rennmäßiges Langlaufen:

Verbesserung der Lauftechniken und des Eigenkönnens im wettkampfmäßigen Langlaufen; Erreichen eines vorgegebenen Zeitlimits auf einer Strecke von ca. 4 km bei Frauen bzw. 5 km bei Männern; Kenntnisse der Wettlaufordnung und der Rennorganisation.