Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Unterabschnitt Ausbildungskurs und 2. Teilprüfung für Langlauflehrer (Langlauflehrerprüfung)

Theoretischer Teil des Ausbildungskurses

Der theoretische Teil des Ausbildungskurses für die Langlauflehrerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

a) Berufskunde:

Vertiefte Kenntnisse des Schischulgesetzes und der hierzu erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften; Verständnis für zivilrechtliche- und strafrechtliche Haftungsfragen; Verantwortlichkeiten des Langlauflehrers (Sorgfaltspflichten); Kenntnisse der FIS-Verhaltensregeln;

b) Unterrichtslehre:

Vertiefte Kenntnisse der allgemeinen Didaktik, Methodik und Pädagogik; Weiterführende Kenntnisse des methodisch-didaktischen Aufbaus (Lehrweg); praktische Anwendung im Gruppen- und Einzelunterricht für Erwachsene und Kinder; Unterrichtsorganisation; wichtige Kompetenzen des Langlauflehrers;

c) Trainingslehre:

Kenntnisse der Vorbereitung und Durchführung des Konditions- und Schneetrainings von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen für das Langlaufen; Kenntnisse über gesunde Ernährung;

d) Erste Hilfe:

Vertiefte Kenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste-Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei Langlauf- und Lawinenunfällen; Maßnahmen zur Versorgung von Verletzten und von Lawinenopfern, lebensrettende Sofortmaßnahmen; Abtransport von Verletzten im organisierten und im freien Schiraum;

e) Bewegungslehre:

Kenntnisse der Bewegungsabläufe beim Langlaufen sowie der beeinflussenden Faktoren auf das motorische Lernen bei Erwachsenen und Kindern; Kenntnisse der Grundprinzipien der Biomechanik;

f) Schnee- und Wachskunde:

Kenntnisse über die physikalischen und meteorologischen Bedingungen der Schneedecke in Bezug auf den Langlauf; Kenntnisse der Wachskunde für den Langlauf;

g) Geländekunde:

Kenntnisse im Kartenlesen;

h) Ausrüstungskunde:

Kenntnisse über die Anforderungen an eine zweckmäßige und sichere Langlaufausrüstung sowie über ihre Pflege und Wartung;

i) Fremdsprache:

Erweiterung des Wortschatzes, insbesondere der einschlägigen Fachausdrücke, in einer Fremdsprache sowie die Verbesserung der Grammatik, um eine ausreichende Verständigung in dieser Fremdsprache mit den Gästen zu ermöglichen;

j) Tourismuskunde:

Kenntnisse über den Wintertourismus im Allgemeinen und den Beitrag des Schischulwesens zum örtlichen, regionalen und überregionalen Tourismus; Topographie wichtiger Langlaufgebiete des In- und Auslandes;

k) Naturschutz:

Vertiefte Kenntnisse zum Erhalt des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Verhaltensregeln zur Schonung der Umwelt beim Langlaufen; Kenntnisse über die entsprechenden Gesetze und Vorschriften;

l) Lawinenkunde:

Kenntnisse der Schnee- und Lawinenkunde, der alpinen Gefahren, der Selbst- und Kameradenhilfe sowie des organisierten Rettungseinsatzes.