Ausbildungsdauer
Der Ausbildungskurs ist mit einer Dauer von mindestens zehn und höchstens zwölf Tagen durchzuführen. Die Ausbildung kann in Module unterteilt werden.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausbildungsdauer
Der Ausbildungskurs ist mit einer Dauer von mindestens zehn und höchstens zwölf Tagen durchzuführen. Die Ausbildung kann in Module unterteilt werden.