Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anzeigepflicht

Wer immer an irgend einem Ort des Landes die San-José-Schildlaus feststellt oder Anzeichen wahrnimmt, die mit Grund auf das Vorhandensein der San-José-Schildlaus schließen lassen, hat dies dem für diesen Ort zuständigen Bürgermeister unverzüglich anzuzeigen. Hierüber ist die Bezirkshauptmannschaft unverzüglich zu informieren.