Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zweck

Diese Verordnung regelt die zur Feststellung, zur Verhinderung des Auftretens und der Ausbreitung sowie zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus (Quadraspidiotus perniciosus Comst.) gebotenen Maßnahmen.