Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Befalls- und Sicherheitszone

Die Bezirkshauptmannschaft hat das Befallsgebiet sowie eine Sicherheitszone, die groß genug ist, um den Schutz der benachbarten Gebiete zu gewährleisten, abzugrenzen.