Befalls- und Sicherheitszone
Die Bezirkshauptmannschaft hat das Befallsgebiet sowie eine Sicherheitszone, die groß genug ist, um den Schutz der benachbarten Gebiete zu gewährleisten, abzugrenzen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Befalls- und Sicherheitszone
Die Bezirkshauptmannschaft hat das Befallsgebiet sowie eine Sicherheitszone, die groß genug ist, um den Schutz der benachbarten Gebiete zu gewährleisten, abzugrenzen.