Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anstaltsgebühren und die Hebammengebühr in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 92/2010, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 137/2013, außer Kraft.