Am Fronleichnamstag wird im Ortsgebiet der Fremdenverkehrsgemeinde Traunkirchen die Beschäftigung von Arbeitnehmern in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zugelassen.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Am Fronleichnamstag wird im Ortsgebiet der Fremdenverkehrsgemeinde Traunkirchen die Beschäftigung von Arbeitnehmern in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zugelassen.