Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Vom 1. Mai bis 30. September wird im Ortsgebiet des Luftkurortes St. Wolfgang und der Fremdenverkehrsgemeinde Hallstatt die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zugelassen.